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   BFH, 05.03.2014 - VII B 105/13   

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https://dejure.org/2014,12553
BFH, 05.03.2014 - VII B 105/13 (https://dejure.org/2014,12553)
BFH, Entscheidung vom 05.03.2014 - VII B 105/13 (https://dejure.org/2014,12553)
BFH, Entscheidung vom 05. März 2014 - VII B 105/13 (https://dejure.org/2014,12553)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Die Frage, ob Fehler oder Ungenauigkeiten bei der Eröffnung eines elektronischen Steuerversandverfahrens trotz Zuteilung eines Referenzcodes zur Steuerentstehung führen können, ist nicht klärungsfähig

  • openjur.de

    Die Frage, ob Fehler oder Ungenauigkeiten bei der Eröffnung eines elektronischen Steuerversandverfahrens trotz Zuteilung eines Referenzcodes zur Steuerentstehung führen können, ist nicht klärungsfähig

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 105 Abs 5, BranntwMonG § 143 Abs 1, BranntwMonG § 143 Abs 2 Nr 1, BrStV § 21 Abs 2
    Die Frage, ob Fehler oder Ungenauigkeiten bei der Eröffnung eines elektronischen Steuerversandverfahrens trotz Zuteilung eines Referenzcodes zur Steuerentstehung führen können, ist nicht klärungsfähig

  • Bundesfinanzhof

    Die Frage, ob Fehler oder Ungenauigkeiten bei der Eröffnung eines elektronischen Steuerversandverfahrens trotz Zuteilung eines Referenzcodes zur Steuerentstehung führen können, ist nicht klärungsfähig

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 105 Abs 5 FGO, § 143 Abs 1 BranntwMonG, § 143 Abs 2 Nr 1 BranntwMonG
    Die Frage, ob Fehler oder Ungenauigkeiten bei der Eröffnung eines elektronischen Steuerversandverfahrens trotz Zuteilung eines Referenzcodes zur Steuerentstehung führen können, ist nicht klärungsfähig

  • rewis.io

    Die Frage, ob Fehler oder Ungenauigkeiten bei der Eröffnung eines elektronischen Steuerversandverfahrens trotz Zuteilung eines Referenzcodes zur Steuerentstehung führen können, ist nicht klärungsfähig

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Festsetzung der Branntweinsteuer für über ein Steuerlager eines Schiffsausrüsters gelieferte branntweinsteuerpflichtige Erzeugnisse mangels Darlegung eines Verfahrensfehlers

  • datenbank.nwb.de

    Nachträgliche Inanspruchnahme des Steuerlagerinhabers wegen Fehler oder Ungenauigkeiten bei der Eröffnung eines elektronischen Steuerversandverfahrens trotz Zuteilung eines Referenzcodes zur Steuerentstehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 27.10.2003 - VII B 196/03

    Steuerberater: Widerruf der Bestellung - Vermögensverfall

    Auszug aus BFH, 05.03.2014 - VII B 105/13
    Ferner muss die aufgeworfene Frage klärungsbedürftig und im konkreten Streitfall auch klärungsfähig sein (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Oktober 2003 VII B 196/03, BFH/NV 2004, 232, und vom 2. Dezember 2002 VII B 203/02, BFH/NV 2003, 527, m.w.N.).
  • BFH, 02.12.2002 - VII B 203/02

    Vorschriftswidriges Verbringen einer Ware in das Zollgebiet der Gemeinschaft

    Auszug aus BFH, 05.03.2014 - VII B 105/13
    Ferner muss die aufgeworfene Frage klärungsbedürftig und im konkreten Streitfall auch klärungsfähig sein (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Oktober 2003 VII B 196/03, BFH/NV 2004, 232, und vom 2. Dezember 2002 VII B 203/02, BFH/NV 2003, 527, m.w.N.).
  • BFH, 28.08.2003 - VII B 71/03

    NZB: Darlegung von Zulassungsgründen

    Auszug aus BFH, 05.03.2014 - VII B 105/13
    Wird geltend gemacht, das FG hätte den Sachverhalt auch ohne entsprechenden Antrag von Amts wegen umfassender aufklären müssen, ist u.a. darzulegen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei der weiteren Sachaufklärung voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern bei der Beweiserhebung --etwa durch Zeugeneinvernahme-- eine weitere Aufklärung des Sachverhaltes auf der Grundlage des materiellen Rechtsstandpunktes des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, vgl. Senatsbeschluss vom 28. August 2003 VII B 71/03, BFH/NV 2004, 493, 494, m.w.N.).
  • FG Bremen, 02.07.2020 - 1 K 125/18

    Keine Steuerentstehung bei lediglich ungenauer Bezeichnung der beförderten

    Nach dem BFH-Beschluss vom 5. März 2014, VII B 105/13, BFH/NV 2014, 1190 führe nicht jede Ungenauigkeit bei der Erstellung des Entwurfs des e-VD zur Steuerentstehung.

    Nach Ansicht des Bundesfinanzhofes liege auf der Hand, dass nicht jede Ungenauigkeit bei der Erstellung des Entwurfs des e-VD zur Steuerentstehung führe (BFH-Beschluss vom 5. März 2014 VII B 105/13, BFH/NV 2014, 1190 ).

    Durch BFH-Beschluss vom 5. März 2014, VII B 105/13, BFH/NV 2014, 1190 sei die Nichtzulassungsbeschwerde verworfen worden.

    Dies hängt vielmehr von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls, insbesondere von den jeweiligen Angaben im e-VD und von der Menge und Beschaffenheit der versandten verbrauchsteuerpflichtigen Erzeugnisse ab (BFH-Beschluss vom 5. März 2014 VII B 105/13, BFH/NV 2014, 1190 ).

    Soweit sich der Beklagte für seine Rechtsauffassung auf das Urteil des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern, 3. Mai 2013, 3 K 421/12, gegen das sich die mit BFH-Beschluss vom 5. März 2014 VII B 105/13, BFH/NV 2014, 1190 zurückgewiesene Nichtzulassungsbeschwerde richtete, beruft, ist eine Vergleichbarkeit des Sachverhalts gerade nicht gegeben.

    In dem genannten Verfahren lag nicht nur die Angabe eines unzutreffenden Alkoholgehaltes vor, sondern es waren darüber hinaus gelieferte Flaschen nicht und der Produktcode falsch angegeben (vgl. BFH-Beschluss vom 5. März 2014 VII B 105/13, BFH/NV 2014, 1190 ).

  • FG Sachsen-Anhalt, 05.10.2017 - 2 V 163/17

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Branntweinsteuerbescheids

    Denn nach Auffassung des Senats lässt sich die Rechtsprechung des BFH, wonach nicht jegliche Ungenauigkeit bei der Erstellung des Entwurfs des eVD zur Steuerentstehung führt (BFH-Urteil vom 5. März 2014 VII B 105/13, BFH/NV 2014, 1190) auf die Erstellung des im Ausfallverfahren mitzuführenden Ausfalldokuments übertragen, wobei die abschließende Klärung der Frage, ob die Antragstellerin das Ausfallsverfahren überhaupt nutzen konnte bzw. ob tatsächlich ein von der Zollverwaltung veranlasster Ausfall des EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystems i.S.v. § 29 Abs. 2 Satz 2 BrStV vorliegt, einer Klärung im Hauptsacheverfahren vorbehalten bleibt.

    Denn nach Auffassung des Senats lässt sich die Rechtsprechung des BFH, wonach nicht jegliche Ungenauigkeit bei der Erstellung des Entwurfs des eVD zur Steuerentstehung führt (BFH-Urteil vom 5. März 2014 VII B 105/13, BFH/NV 2014, 1190) auf die Erstellung des im Ausfallverfahren mitzuführenden Ausfalldokuments übertragen.

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